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Klage eingereicht
BeitragVerfasst am: 18.02.2009 08:14 Antworten mit Zitat
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Weitergabe von Daten durch Stadt könnte verwaltungsrechtliches Nachspiel haben
Gegen die weitere Verbreitung des vom Heise Verlag Erfurt herausgegebenen Adressbuches der Stadt Jena ist beim Verwaltungsgericht Gera ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt worden.

Klägerin ist eine Frau aus Jena, die im sensiblen Bereich des Familienrechts tätig ist und durch die Bekanntgabe ihrer privaten Wohnadresse mögliche Übergriffe fürchtet.

Davon informierte gestern die Jenaer Rechtsanwältin Dr. Susanne von Puttkamer unsere Redaktion. Sie bezog sich dabei auf einen Beitrag der OTZ vom Dienstag, in der wir der Frage nachgingen, ob die Weitergabe von personenbezogenen Daten aus dem Melderegister legal ist. "Wir waren selbst mehr als überrascht, dass das Gesetz die Weitergabe dieser Meldedaten zulässt, wenn der Betroffene nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen hat", bestätigte die Juristin aus der Kanzlei Dr. Seime, Siebinger & Kollegin die OTZ-Recherchen. Über ihre Veröffentlichung im Adressbuch seien selbst Mitarbeiter der Stadt erschrocken gewesen, die in besonders sensiblen Bereichen des Jugendamtes und des Frauenschutzhauses arbeiten.

Trotz der Rechtslage macht Dr. Susanne von Putkamer in der Klageschrift Versäumnisse und Formfehler der Stadt geltend. Im Kern geht es vor allem darum, dass auf dem offiziellen Personenmeldebogen der Stadt Jena, der auch im Internet online herunterzuladen ist, kein Hinweis auf das gesetzlich verbriefte Widerspruchsrecht gegen die Datenweitergabe zu finden ist. Wer nicht nachfragt oder das Widerspruchsformular nicht separat aus dem Internet herunterlädt, dessen Adressdaten sind im Rahmen des Gesetzes "öffentlich". Auch bei der von der Stadt vor der Erstellung des Adressbuches erfolgten Bekanntmachung über das Vorhaben im Amtsblatt hat die Rechtsanwältin einen Formfehler ausgemacht. So erscheint in dem am 19. Juni 2008 im Amtsblatt gedruckten Text einmal die Stadt "Hanau", weil der Text offenbar von dort übernommen worden war.

Die Stadt Jena hat seitens ihres Rechtsamtes jedes Versäumnis von sich gewiesen. Mit Schreiben vom 30. Januar 2009 wird darauf hingewiesen, dass die Weitergabe der Adressen durch die Stadt Jena nicht rechtswidrig ist. Es ist im Grunde genommen ein Hammer, dass das ein Gesetz zulässt.
17.02.2009, otz.de, Lutz Prager

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BeitragVerfasst am: 18.02.2009 09:00 Antworten mit Zitat
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