 |  | | Stadt bringt Kneiper vor den Kadi |
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Verfasst am: 29.11.2007 07:09 |
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| Unser-Jena |
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Wirtegemeinschaft der Wagnergasse soll Bußgeld zahlen - Verfahren eingestellt
"Ich sage ausdrücklich Tschüß und nicht auf Wiedersehen", verabschiedete Richter Stefan Nolte gestern Mittag den Wirt des Café Bohéme aus dem Saal 3 des Amtsgerichtes Jena.
Zuvor hatte Nolte ein von der Stadt Jena gegen Mario Kaufmann angestrengtes Verfahren zur Zahlung von 275 Euro Bußgeld wegen der Nichteinhaltung von Auflagen eingestellt. Allerdings nicht ohne eine fünfstellige Geldstrafe im Wiederholungsfall anzudrohen.
Kaufmann und sechs weitere Wirte der Wagnergasse hatten im Sommer auf dem Johannisplatz eine Reihe von Open-air-Veranstaltungen organisiert. Die Gewerbebehörde der Stadt hatte dafür zwei wichtige Auflagen erteilt: Musik maximal bis 24 Uhr, Ausschank an der Bar vor dem Bohéme bis 1 Uhr.
Die Freiluft-Disco an jenem 14. Juli 2007 sei beim Publikum toll angekommen, berichtete Kaufmann dem Gericht. Ab 22.30 Uhr sei der gesamte Johannisplatz gefüllt gewesen, etwa 400 bis 500 Leute. Wie der Kneiper zugab, habe der Disjockey auch nach Mitternacht die CD-Spieler laufen lassen. "Die Leute haben getanzt, waren vergnügt und gut drauf." Zehn Minuten nach null Uhr kamen zwei Stadtinspektoren, die auf die Sperrzeit hinwiesen. "Wir vereinbarten noch zwei Titel und es sollte Schluss sein", sagte Kaufmann. Wie das mit der Eigendynamik solcher Feiern eben sei, habe der DJ auch nach den zwei Liedern den Stecker nicht gezogen. Erst als die Stadtinspektoren um 0.38 Uhr erneut auf Ruhe drängten, sei zwei Minuten später Schluss gewesen.
Als Quittung von der Stadt bekam die Wirtegemeinschaft Tage später einen Bußgeldbescheid in Höhe von 278 Euro per Post zugestellt. "Doppelt bestraft fühlen wir uns aber, weil uns das Gewerbeamt zusätzlich die Schanklizenz für die Bar vor dem Bohéme entzogen hat. Mit diesem Ausschank sollte die eintrittsfreie Veranstaltungsreihe finanziert werden", sagte Kaufmann dem Richter. Überdies habe an jenem Abend auf dem nur 100 Meter entfernten Uni-Campus eine studentische Veranstaltung stattgefunden, bei der bis 2 Uhr Musik gespielt werden durfte.
Amtsrichter Stefan Nolte machte dem Wirt klar, dass es nicht hinnehmbar sei, klare Auflagen zu missachten. "Es erwartet keiner von Ihnen, dass Sie um Punkt 24 Uhr den Stecker ziehen. Aber 40 Minuten sind nicht mehr im grünen Bereich." Dass der Richter gestern dennoch "beide Augen zudrückte" und das Verfahren auf Kosten der Staatskasse einstellte, hatten die Wirte vor allem der Tatsache zu verdanken, dass Nolte ihr Bemühen anerkannte, für Kultur und Leben in der Stadt zu sorgen.
Nach dem glücklichen Ausgang wollen Mario Kaufmann vom Bohéme, Reik Menzel vom Irish Pub und Heiko Krabbes vom Café Stilbruch nun den Kontakt zu den Verantwortlichen der Stadt suchen. "Es ist doch nicht so, dass wir uns nur die Taschen füllen wollen. Die Kneipenmeile Wagnergasse gehört einfach zu einer Studentenstadt dazu und macht ihr Flair aus", sagt Menzel. Am liebsten noch in diesem Jahr möchten sich die Wirte mit der Stadt an einen Tisch setzen, um einen Rahmen für 2008 abzustecken. "Noch eine Begegnung vor dem Amtsgericht brauchen wir nicht", sagt Kaufmann eingedenk des eindringlichen "Tschüß" von Richter Nolte."So macht das keinen Spaß. Wir Wirte und die Verantwortlichen der Stadt müssen sich endlich mal an einen Tisch setzen. Am besten noch dieses Jahr."
28.11.2007, otz.de, Lutz Prager |
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Verfasst am: 13.08.2008 09:57 |
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Fest-Ende 22 Uhr: Kneiper der Wagnergasse verstehen die (Verwaltungs-)Welt nicht mehr
Die Kneipenmeile in der Wagnergasse und auf dem Johannisplatz ist eines der Aushängeschilder der Stadt. Überregional wird geworben mit der Gemütlichkeit der Lokalitäten und dem fröhlichen Studentenleben. Fröhlich sind indes vielleicht die Kneipengäste und das nicht nur zu vorgerückter Stunde - den Kneipern vergeht das Lachen, wenn ihnen wieder Post von der Stadtverwaltung ins Haus flattert. Über den Frust, der sich jetzt aus konkretem Grund angestaut hat, berichteten gestern die Kneiper aus dem Bohéme, Irish Pub, Stilbruch, Gatto Bello und Absolut Kaffee.
Wie auch in den letzten Jahren wollten sie wieder im vorderen Teil der Wagnergasse ein "Wagnergassenfest" veranstalten, das heißt, Musik von Discjockeys und Bands, um damit mehr Leute auf den Platz zu ziehen. Das funktionierte in den Vorjahren hervorragend. 2007 tanzten über 1000 Leute auf dem Platz, 2006, aus Anlass des Thüringentages, wurde sogar Unterhaltung bis weit nach Mitternacht gestattet, so die Kneiper. Im vergangenen Jahr allerdings gab es den ersten Wermutstropfen. Der Barbetrieb auf dem Platz war um 27 Minuten überzogen worden. Die Konsequenz: Vom Gewerbeamt wurde die Lizenz zum Betrieb der nur für diese Veranstaltung beantragten Bar entzogen. Für dieses Jahr war das Fest zum 25. Juli, einem Freitag, geplant. Beantragt wurde bis 1 Uhr. Nicht schlecht staunten Mario Kaufmann/Bohéme und seine Kollegen, als ihnen der Bescheid des Ordnungsamtes zugestellt wurde: Genehmigung wurde erteilt für den Zeitraum 20 bis 22 Uhr. Wer das Freizeitverhalten der jungen Leute nur annähernd kennt, weiß, dass viele um 22 Uhr oder noch später erst in das Wochenende starten. Hier sollte zu der Zeit aber schon alles vorbei sein. Dass die Stadt in den letzten Jahren längst davon abgerückt ist, den möglichen zeitlichen Spielraum auszuloten, ist den Kneipern durch die Querelen um die Öffnungszeiten der Feste auf dem Markt hinlänglich bekannt. "Wir fragen uns aber, ob hier nicht mit zweierlei Maß gemessen wird", ärgert sich Mario Kaufmann. Einerseits werde gerade gegen die Kneipenmeile so restriktiv von der Stadt vorgegangen, selbst wenn es sich nur um eine einzige Veranstaltung handelt, andererseits gebe es genügend Beispiele, dass es liberaler geht, wie zum Universitätsgartenfest, wo die Musik bis nach 1 Uhr spielte, beim letzten Marktfest war 23 Uhr Schluss, das Campusfest endete gar erst 4 Uhr.
Da die Wagnergassenfeste für die Kneiper nicht nur ein Spaß-, sondern auch ein handfester wirtschaftlicher Faktor (Gesamtumsatz der Kneipen fünf Millionen Euro pro Jahr mit 200 Arbeitskräften bei entsprechendem Steueraufkommen) darstellt, will man nun Klarheit von der Stadt haben: Warum werde an der Kneipenmeile ein Exempel statuiert, wie stellt sich die Stadtverwaltung Kultur, darunter Kneipenkultur, in einer Groß- und Studentenstadt weiterhin vor?
Die Gastwirte erwarten, dass ihnen das nicht von einem Sachbearbeiter, sondern von der Stadtspitze erklärt wird.
12.08.2008, otz.de, Frank Döbert |
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 |  | | UND WEGEN SCHLECHTEM BETRAGENS GEHTS HEUTE UM 22.00 INS BETT |
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Verfasst am: 15.08.2008 16:35 |
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| pilot314 |
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Is ja schlimm Leute.
Ab und an fehlen mir die Worte sprich ......... wenn ich einen Baseballschläger hätte, würde ich reinbeißen
Jeder, der in der Wagnergasse ggf. wohnt weiß doch genau, dass dort immer was los ist [zumindest ab Frühling bis Herbst] und wenn dann mal dort ne große Party steigt ist doch auch 24 Uhr noch zu früh.
ABER DIE KINDERCHEN MÜSSEN INS BETTE UM 22 UHR.
Dafür nennt man diese Leutchen auch ORDNUNGSAMT!!!!
Mensch geht doch zu Hause!!!!
PS: DIE SOLLTEN SICH UM WICHTIGERE DINGE KÜMMERN!!!!!!! |
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_________________ Mitleid wird einem geschenkt, Neid muss man sich verdienen. |
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 |  | | Paragraphen contra Gastlichkeit |
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Verfasst am: 02.04.2009 08:57 |
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| Unser-Jena |
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Amtsgericht Jena verhandelt über Einhaltung von Sperrzeiten und Bußgeldzahlung
Die Sonnenstrahlen haben gestern viele Jenaer in Frühlingslaune versetzt auch für gut besetzte Restaurant-Terrassen in der Jenaer Kneipenmeile, auf dem Markt und anderswo gesorgt.
Doch während sich die Gäste bei einem Kaffee oder Cocktail auf die kommende Freiluftgaststättensaison freuten, wurden im Sitzungssaal 7 des Amtsgerichtes Jena zwei Vorfälle aus dem letzten Sommer verhandelt. Beim Beklagten, dem Inhaber der Restauration "Stilbruch" und der Cafebar "Drogerie" am Johannisplatz, Heiko Krabbes, sorgten diese für alles andere als gute Laune.
Er sitzt Richterin Wilma Göritz als Beklagter gegenüber. Beim Amtsgericht Klage gegen ihn eingereicht hat die Stadt, weil der Gastronom einen Bußgeldbescheid über 600 Euro vom 28. August 2008 bis heute nicht bezahlt hat. Das Bußgeld war vom Jenaer Ordnungsamt verhängt worden, weil bei Kontrollen des Lokals "Drogerie" am 23. Juni und am 6. Juli 2008 die Sperrzeit nicht eingehalten worden sein soll. Doch die Verhandlung offenbarte, dass darüber die Meinungen auseinander gehen.
Im einzelnen, so zitierte die Richterin aus den Unterlagen, gehe es um laute Musik, die spät abends durch geöffnete Fenster und Türen des Lokals nach draußen gedrungen sei. Der Aufforderung der Ordnungsamtsmitarbeiter, die auf Kontrollgang unterwegs waren, das abzustellen, sei man nicht oder erst nach nochmaliger Mahnung nachgekommen. An beiden Tagen seien außerdem nach 23.00 bzw. 1.00 Uhr (an den Wochenenden ist in den Jenaer Biergärten der Ausschank zwei Stunden länger erlaubt) auch noch mehrere Gäste auf der Freifläche vor dem Lokal mit Getränken angetroffen worden. Das jedoch sei eine Ordnungswidrigkeit nach § 28 des Thüringer Gaststättengesetzes und der Städtischen Sperrzeit-Verordnung. Diese Version wurde von den als Zeugen geladenen drei Mitarbeitern des Gewerbeamtes bestätigt. Detaillierte Erinnerungen an das Geschehen vor fast einem Jahr hatten sie nicht mehr, jedoch bezogen sie sich auf ihre Protokolle von damals.
Der Darlegung, dass in der "Drogerie" die Sperrzeit nicht eingehalten werde, widersprachen jedoch Heiko Krabbes und auch sein "Drogerie"-Barmann, der kurzfristig noch als Zeuge aufgerufen wurde. Die Gäste würden stets darauf hingewiesen, dass nach 23 bzw. 1 Uhr keine Bedienung mehr erfolgen würde, auch würden Stühle und Tische zusammmengeräumt. Dass dies nicht immer schlagartig passiere, und man den Gästen nicht schon bezahlte Getränke entreißen können, sei aber auch zu bedenken. "Wir sind wirklich bemüht, die Verordnungen einzuhalten, aber wir wollen als Gastwirte natürlich ebenso, dass sich unsere Gäste wohlfühlen", erklärte Krabbes. Da sei auch Augenmaß gefragt. Deshalb ärgert er sich über die Reaktion des Gewerbeamtes, denn: "Hier gab es in keinem Fall Beschwerden von Anwohnern".
Für ihre Urteilsfindung reichte der Richterin die Beweisaufnahme nicht, sie forderte vom Gewerbeamt Unterlagen an, die belegen, ob es eventuell noch weitere Verstöße bei der Drogerie gegeben hat, oder ob dies einmalig war. Das Urteil soll am 29. April verkündet werden.
01.04.2009, otz.de, Angelika Schimmel |
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